AGB
Projektgrundlagen der P+M Business Solutions GmbH
Konrad-Zuse-Ring 17d
41179 Mönchengladbach
(nachfolgend „P+M“)
Stand: Januar 2020
Maßgebend für unser Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Projektgrundlagen und die VOB Teil B.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des benötigten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt dem Auftragnehmer überlassen.
3. Ansprechpartner
P+M Business Solutions GmbH
Herr Hans-Dieter Manhard
Telefon: 0 21 61 2 77 88 6-0
E-Mail: hdm@pmbs.de
4. Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5. Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber
- eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind
- den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für Ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Firmendaten und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei dem Auftragnehmer.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm beigestellten Teile, Programme und/oder Dokumentationen fehlerfrei sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber wird auf entsprechende Mitteilung von P+M Fehler unverzüglich beseitigen bzw. beseitigen lassen.
- Soweit der Auftraggeber Daten, Programme oder Dokumente zur Verfügung stellt, hat er davon jeweils eine Kopie zu Sicherungszwecken aufzubewahren. P+M haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung derartiger Daten, Programme und Dokumente sowie bei Verlust von Daten bei Arbeiten am System des Auftraggebers, sowie für sämtliche Folgen die aus solchen Fällen entstehen. Unberührt davon bleibt die Pflicht von P+M zum sorgsamen Umgang mit derartigen Daten, Programmen und Dokumenten.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zum völligen Kontoausgleich – wobei Wechselzahlungen erst mit der Einlösung als Erfüllung angesehen werden – bleiben die gelieferten Unterlagen und Ergebnisse Eigentum der P+M. Bei Vermögensverschlechterung oder Zahlungsverzug ist die P+M auch ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt, alle gelieferten Ergebnisse ohne Fristsetzung zurückzunehmen. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
9. Annahmeverzug
- Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 6 Absatz 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
- Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
10. Angebotsbindung
Wir halten uns an unser Angebot 14 Tage gebunden.
11. Abrechnungsart
Die Abrechnung erfolgt gemäß 12. zuzüglich Zusatz-/Sonderleistungen.
12. Zahlungsplan
- Soweit im Projektplan oder im Zuge der Angebotsannahme nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, wird der Material- und Zeitaufwand von P+M monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungen sind 10 Tage netto Kasse nach Zugang der Rechnung fällig, die Schlusszahlung nach erfolgter Abnahme.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, ist P+M nach einer Frist von vier Wochen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen, soweit nicht der Kunde nachweist, dass der Zinsschaden für P+M erheblich geringer ist.
- Der Auftraggeber kann nur unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen diese Zahlungsansprüche aufrechnen bzw. nur wegen solcher ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
13. Zahlungsbedingungen
10 Tage netto Kasse.
14. Spesen
Soweit keine anderen Vereinbarungen gesondert getroffen werden, berechnen wir Spesen in Höhe von EUR 45,– / Manntag sowie 0,70 Cent / km.
15. Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. in der jeweils gültigen Höhe ohne Abzug.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.